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Hotelfrühstück
Endlich Klarheit bei der Steuer
Darauf haben Hoteliers und Firmenkunden lange gewartet: Das Bundesfinanz-Ministerium hat jetzt in einem Schreiben klar gestellt, wie Unternehmen bei der Abrechnung mit der ermäßigten Hotel-Mehrwertsteuer umgehen sollen.
Die seit Jahresbeginn geltenden unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen hatten für die Unternehmen zu deutlichen höherem Verwaltungsaufwand bei der Reisekosten-Abrechnung geführt. Vielfach wussten selbst die Finanzbehörden nicht, wie die neuen Regelungen anzuwenden sind. Doch mit dieser Unsicherheit ist nun Schluss. Das heute veröffentlichte Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit und greift vor allem die Vorschläge der Wirtschaft für ein möglichst einfaches Verfahren auf.

Danach kann das Frühstück, für das anders als für die Übernachtung eigentlich ein Mehrwert-Steuersatz von 19 Prozent gilt, nun mit anderen Nebenleistungen zusammengefasst werden, die als Reise-Nebenkosten anerkannt werden. Der getrennte Ausweis von  Übernachtungsleistung und einem Pauschalbetrag für die Nebenkosten auf der Hotelrechung erlaubt, dass die so genannte "Vereinfachungsregelung" greift. Weil der Frühstückanteil so nicht mehr einzeln aufgeführt wird, können für das Frühstück in der Reisekosten-Abrechnung weiter 4,80 Euro abgezogen werden. Darauf weist der Verband Deutsches Reisemanagement in einer ersten Stellungnahme hin. "Werden sonstige Leistungen wie Frühstück, Internet und Parkplatznutzung zusammengefasst und getrennt vom Übernachtungspreis ausgewiesen, erleichtert das enorm die internen Prozesse", atmet Dirk Gerdom, Präsident des VDR, au