Alle Aufregung um die gesplitteten Mehrwertsteuer-Sätze für Hotel-Übernachtung und Frühstück war offenbar umsonst. Das Bundesfinanzministerium wird in Kürze ein Schreiben veröffentlichen, das Firmenkunden und Geschäftsreisenden bei der Abrechnung ihrer Ausgaben den Weg zurück zur alten Regelung gestattet: Unabhängig von den unterschiedlichen Steuersätzen kann das Hotel-Frühstück dann wieder zum Sachbezugswert von 1,57 Euro abgerechnet werden. Dies soll rückwirkend zum 1. Januar 2010 gelten, dem Tag also, an dem das Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit seiner reduzierten Übernachtungssteuer von 7 statt 19 Prozent in Kraft getreten war.Für Chaos und hohen bürokratischen Aufwand hatte zuletzt die Regelung gesorgt, dass eine solch vereinfachte Abrechnung nur noch möglich war, wenn die Hotel-Buchung explizit vom Arbeitgeber veranlasst wurde: Nicht der Reisende, sondern der Chef musste also buchen und den Nachweis darüber sorgfältig archivieren. Selbst die Anerkennung dieser Möglichkeit wäre aber wohl von den einzelnen Betriebsfinanzämtern abhängig gewesen.